Scheidungsfolgenvereinbarung

 

 

Auch wenn die Ehe gefährdet erscheint und die Eheleute eine Trennung für möglich halten, ist der Abschluss eines Ehevertrages zur Regelung der Scheidungsfolgen möglich.

 

Wir klären die Eheleute über die Scheidungsfolgen auf und zeigen auf, welches die Möglichkeit einer einverständlichen, d.h. nicht streitigen Scheidung sind. Hierbei haben es die Eheleute selbst in der Hand, die Folgen der Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu finden, soweit dies gesetzlich uulässig ist.

 

Hierzu zählen die Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und der Versorgung, das Sorgerecht und der Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder. ZUsammen mit Ihnen erarbeiten wir Regelungsmöglichkeiten und versuchen, einen möglichst umfassenden Interessenausgleich zu schaffen.

 

Die Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert das gerichtliche Ehescheidungsverfahren. Bei Vorliegen einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann das Familiengericht die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen und es muss kein weiteres Verfahren angestrengt werde. Gegenüber dem “normalen” Scheidungsverfahren geht dies dann schneller und ist auch kostengünstiger. Eine einverstädliche Scheidung kann nur erfolgen, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.

 

Die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung sollte folgende Punkte enthalten:

  • eine Einigung der Eheleute über die Scheidung an sich,
  • eine Erklärungen der Ehegatten zum Sorge- bzw. Umgangsrecht für gemeinsame minderjährige Kinder,
  • eine Vereinbarungen über Unterhaltszahlungen an gemeinsame Kinder sowie der Ehegatten untereinander und
  • eine Vereinbarungen über die Benutzung der ehelichen Wohnung sowie die Verteilung des Hausrats.