Was kostet die Scheidung und wie berechnen sich die Kosten?

  • Die Kosten der Scheidung berechnen sich nach dem Verfahrenswert.
  • Nach diesem Wert werden sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren berechnet.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung beschränkt sich auf der Verfahrenswert auf die Kosten für die Scheidung und den eventuell durchzuführenden Versorgungsausgleich.
  • Für eventuelle Scheidungsfolgen fällt für jede Scheidungsfolge ein zusätzlicher und eigenständiger Verfahrenswert an.
  • Jede Scheidungsfolge verteuert das Scheidungsverfahren.

 

Wie berechnet sich der Verfahrenswert?

Der Verfahrenswert (auch Gegenstandswert, Streitwert) ist eine Rechengröße, nach der die Gerichtskosten und die Anwaltskosten berechnet werden. Das Gericht setzt spätestens am Ende Ihres Scheidungsverfahrens diesen Verfahrenswert fest.

Der Verfahrenswert berechnet sich nach den Einkommen und Vermögen der Eheleute.

Im Hinblick auf die anstehende Scheidung erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, in dem wir den voraussichtlichen Verfahrenswert  grob abschätzen. Maßgeblich kommt es aber darauf an, in welcher Höhe das Familiengericht am Ende den Verfahrenswert für Ihre Scheidung festsetzt. Allein die Richterin oder der Richter entscheidet über die Festsetzung des Verfahrenswertes. Hierbei orientiert sie/er sich dabei an dem, was Sie und Ihr Anwalt dazu vortragen.

 

Wie hoch ist der Verfahrenswert?

Je nachdem, mit welchen “Aufgaben” man den Anwalt beauftragt und welche Verfdahren vor dem Familiengericht landen, gibt es unterschiedlich hohe Bemessungen des Verfahrenswertes

– Verfahrenswert der Scheidung:

Für die Scheidung wird der Verfahrens­wert nach Ihren Ein­kommens­ver­hält­nis­sen und Ver­mögens­verhält­nis­sen be­rechnet. Zu­erst werden die Netto­ein­kommen beider Partner ad­diert und dann multi­pli­ziert mit Drei. Danach werden Ihre Dar­lehens­ra­ten für ge­mein­same Schul­den und Ihre Unter­halts­pflich­ten ab­gez­ogen. Einige Gerichte ziehen vom Ver­fahrens­wert noch pro Kind pauschal 250 Euro ab.

Beispiel: Wenn Sie und Ihr Ehe­gatte zu­sam­men 2.500 Euro im Monat ver­die­nen, so beträgt der Ver­fahrens­wert (2.500 * 3 =) 7.500 Euro. Die Anwaltskosten und Gerichtskosten würden nur ein Bruch­teil des Ver­fahrens­werts betragen. Mindestens beträgt der Verfahrenswert aber 3.000 Euro.

– Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs:

Für den Versorgungsausgleich wird der Verfahrens­wert ohne die Ein­kommens­ver­hält­nis­sen der Ehegatten be­rechnet. Er wird hingegen pauschal mit 1.000 Euro angesetzt. Der Versorgungsausgleich entfällt, wenn die Ehe nicht länger als drei Jahre gedauert hat.

Bei der günstigsten Scheidung beträgt der Verfahrenswert also 4.000 Euro und ohne Versorgungsausgleich 3.000 Euro.

– Verfahrenswerte andere Angelegenheiten:

Wenn weitere Angelegen­heiten inner­halb der Scheidung geregelt werden sollen, so erhöht sich der Ver­fahrens­wert wie folgt:

 

AngelegenheitErhöhung
Besuchs­recht+800 Euro
Ehe­wohnung+12 x die Monats­miete
Haus­rat+Wert des Haus­rats
Sorge­recht+800 Euro
Unter­halt+12 x der Unter­halts­betrag
Zugewinn­aus­gleich+die Höhe des ge­forder­ten Be­trages.

Rechnen Sie die Kosten einfach aus!

Hier gelangen Sie zu unserem kostenlosen Kostenrechner. Dieser hilft Ihnen, eine grobe Einschätzung der Kosten (ohne weitere Angelegenheiten) zu erhalten.

 

Ist eine kostenlose Scheidung möglich?

Eine Scheidung ohne Rechtsanwalt (w/m) ist in Deutschland nicht möglich. Die Antragstellung der Scheidung muss in jedem Fall von einem Anwalt übernommen werden. Allerdings müssen nicht beide Eheleute einen eigenen Anwalt haben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn sich einer der Parteien einen Rechtsanwalt sucht. Der Scheidungsantrag wird dann in dessen Namen gestellt und der andere Ehepartner muss der Scheidung einfach nur noch zustimmen.

Diese Vorgehensweise reduziert die Scheidungskosten erheblich, da das Honorar für den Rechtsanwalt nur einmal anfällt. Die Parteien können untereinander vereinbaren, dass sich die Partei, die sich nicht anwaltlich vertreten läßt, zur Hälfte an den Anwaltskosten beteiligt.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Scheidung online zu beantragen eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet. Wir versuchen, die Scheidung schnell, unkompliziert und so günstig wie möglich durchzuführen. Der Scheidungsauftrag kann einfach über das bereitgestellte Online-Formular erteilt werden, so dass zeitaufwändigen Anwaltsbesuche in der Regel wegfallen.

Eine Scheidung verursacht aber in jedem Fall Kosten. Doch betroffenen Ehegatten können einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen, wenn sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und auch kein Verfahrenskostenvorschuss in Betracht kommt.