Nach der Scheidung

 

Nachdem die Ehe durch das Gericht geschieden wurde, ist die Trennung vom Ehegatten noch lange nicht vollzogen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, nach der Trennung neuanzufangen:

  • Bewahren Sie Ihren Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk gut auf (wenn Sie später noch einmal heiraten möchten, benötigt der Standesbeamte diese Dokumente)
  • Sie können Ihren Geburtsnamen wieder annehmen (dazu gehen Sie mit Ihrem Scheidungsbeschluss zum Standesamt)
  • Bei einem Namenswechsel müssen auch der Personalausweis und Reisepass geändert werden
  • Nehmen Sie Kontakt zur Krankenkasse/-versicherung auf (Sie müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten einen Antrag auf Weiterversicherung gegenüber gesetzlichen KV stellen)
  • Falls vorhanden, melden Sie Ihr Auto um
  • Sie benötigen eventuell eine eigene Haftpflicht- und Hausratversicherung (Versicherungen werden getrennt)
  • Die Freistellungsaufträge bei Banken müssen angepasst werden (Nur noch 801 EUR steuerfrei)
  • Lebensversicherung ändern (eine schriftliche Mitteilung reicht aus, um den Begünstigten zu ändern oder zu löschen)
  • Kontovollmachen aufheben
  • Teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Sie jetzt geschieden sind
  • Teilen Sie dem Arbeitgeber mit, dass Sie jetzt geschieden sind
  • Überprüfen Sie ein eventuelles Testament
  • Die Kosten der Scheidung sind unter Umständen steuerlich absetzbar